Kernen im Remstal ist eine Gemeinde des Rems-Murr-Kreises in Baden-Württemberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Rems-Murr-Kreis
Einwohner
15.314 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
71394
Vorwahl
07151
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Kernen im Remstal
Hauptstraße 1
71394 Kernen im Remstal
2. Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Stuttgarter Str. 3
71332 Waiblingen
3. Rathaus Kernen im Remstal
Hohensteinstraße 1
71394 Kernen im Remstal
Gemeinde Kernen im Remstal – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Kernen im Remstal hat am 30.11.2023 den Bebauungsplan „Quartier Hangweide“ auf Gemarkung Rommelshausen beschlossen. Der Plan trat mit der Bekanntmachung in Kraft. Das Projekt umfasst die Entwicklung eines zukunftsweisenden und nachhaltigen Wohnquartiers, das die Ortsteile Rommelshausen und Stetten verbinden soll. Es wird eine autoarme Dorfpromenade und öffentliche Einrichtungen im Quartierszentrum enthalten. Eine Umweltprüfung mit einem Umweltbericht und Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung wurde durchgeführt. Die Planunterlagen sind im Rathaus und auf der Homepage der Gemeinde einsehbar.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.